Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz – (im folgenden VVG) von 1924.
Hinweis auf finanzielle Förderung
Klausurtagungen von pastoralen Gremien werden vom Generalvikariat finanziell unterstützt.
Bitte senden Sie die Anträge an info201(at)bistum-muenster.de.
Die Begleitung einer Maßnahme durch uns ersetzt den Antrag auf Zuschüsse nicht.
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Broschüre: Basiswissen für Kirchenvorstände