Kirche vor Ort gestalten
Pfarreirat
Der Pfarreirat ist zusammen mit dem Seelsorgeteam und den Gläubigen dafür zuständig, Kirche vor Ort zu entwickeln und zu gestalten. Dabei kommt dem Pfarreirat die Aufgabe zu, grundsätzliche Entscheidungen für die Seelsorge und die Schwerpunkte des Wirkens zu erörtern, zu beraten und zu entscheiden. Zu diesem Zweck hat der Pfarreirat den Auftrag, den so genannten Lokalen Pastoralplan, ein Konzept für die nachhaltige Entwicklung der Seelsorge vor Ort zu entwickeln.
Der Pfarreirat sorgt für Vernetzung innerhalb der Pfarrei sowie in Richtung weiterer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner im Umfeld der Pfarrei (ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit, Kooperation mit Verbänden und Initiativen außerhalb der kirchlichen Bezüge).
Die Mehrzahl der Mitglieder im Pfarreirat sind gewählte und freiwillig engagierte Gemeindemitglieder. Die Wahl des Pfarreirats findet alle vier Jahre statt. Alles wesentliche zur Wahl, zur Zusammensetzung und zum Auftrag des Gremiums finden Sie in den Statuten für die Pfarreiräte.
Unterstützung für die Arbeit im Pfarreirat finden Sie über die Kirchliche Organisationsberatung. Zum Beispiel wenn Sie eine Klausurtagung planen, die mit Veränderungsprozessen und Entwicklung zu tun hat.
Für alle Fragen rund um die Wahl der Pfarreiräte hilft die Geschäftsführung des Diözesanrates weiter.
Hinweis auf finanzielle Förderung
Klausurtagungen von pastoralen Gremien werden vom Generalvikariat finanziell unterstützt.
Bitte senden Sie die Anträge an info201(at)bistum-muenster.de.
Die Begleitung einer Maßnahme durch uns ersetzt den Antrag auf Zuschüsse nicht.
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Statuten für die Pfarreiräte
Satzung der Pfarreiräte sowie Wahlordnung für Gemeindeausschüsse