Ehrenamt Bistum Münster Engagement fördern –
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Versicherungen

Freiwilliges Engagement soll Freude bringen und nicht belasten. Deswegen ist es dem Bistum Münter wichtig, dass Menschen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Kirche engagieren, so gut wie möglich abgesichert sind. Einige Fragen rund um diesen Themenkomplex beantworten wir auf dieser Seite. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus im Versicherungsmerkheft des Bistums Münster

Hafte ich persönlich für Vermögensschäden?

Wenn Sie freiwillig in Vorständen, Kuratorien oder Aufsichtsräten engagiert sind, klären Sie bitte mit Ihrem Träger, ob Sie adäquat abgesichert sind. Dazu haben die Institutionen entweder eine Haftungsfreistellung oder eine Versicherung gegen Vermögensschäden abgeschlossen. Grundsätzlich ist es im Bistum Münster gewünscht, freiwillig Engagierte bei dieser erhöhten Verantwortung abzusichern.

Ist mein Auto versichert, wenn ich es für mein Engagement benutze?

Sobald mit der vorgesetzten Stelle vereinbart wurde, dass ein privateigenes Fahrzeug eingesetzt werden soll und eine Dienstreisegenehmigung vorliegt, besteht Versicherungsschutz nach folgenden Maßgaben:

Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
Im Rahmen des Vertrages besteht Versicherungsschutz für privateigene Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, deren Anhänger, Krafträder und Mopeds, Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge (auch Lkw und deren Anhänger bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger), die bei Sammlungen und Transporten zum Einsatz kommen, die von den haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen sowie Bundesfreiwilligendienstleistenden im Bereich des Bistums Münster und der angeschlossenen Gliederungen im dienstlichen Interesse und nach vorheriger Absprache mit der vorgesetzten Stelle eingesetzt werden.

Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die sich im Eigentum oder Besitz der kirchlichen Gliederungen befinden.
Reine Verschleißschäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dieses Risiko ist nicht versicherbar.
Als versicherte Kraftfahrzeuge gelten auch die von den Mitarbeitenden geliehenen oder gemieteten Fahrzeuge mit Ausnahme solcher, die von kommerziellen Fahrzeugverleihern angemietet werden.

Die Dienstreisefahrzeug-Versicherung bei der Allianz ist vorleistungspflichtig. Eine privat abgeschlossene Voll-/Teilkasko-Versicherung der Mitarbeitenden muss nicht in Anspruch genommen werden. Der erworbene Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten.
Für eine reibungslose und qualitativ hochwertige Abwicklung der Reparatur der Unfallschäden empfehlen wir die Partnerwerkstätten des Werkstattnetzes.

Selbstbehalt
Für Fahrten von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen gilt generell eine Selbstbeteiligung von 255 Euro je Schadenfall für den Bereich der Vollkasko-Versicherung vereinbart. Für den Teilkaskoschaden gilt ein Selbstbehalt von 150 Euro.
Weiterhin besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Kasko-Extra-Versicherung (Abschleppkosten, Wertminderung etc.) Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungs-Versicherung (Verlust durch Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt der eigenen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung).

Bin ich während meines freiwilligen Engagements versichert?

Das Thema Versicherungen ist kompliziert und es ändert sich auch immer mal wieder etwas. Auch bei den unterschiedlichen Trägern (Pfarrei, caritative Einrichtungen, Verbände) ist manches anders geregelt. Im Versicherungsmerkheft für das Bistum Münster stehen alle wichtigen Informationen.

Für Ehrenamtliche, die im kirchlichen Auftrag tätig werden, besteht folgender, umfassender Versicherungsschutz:

Haftpflicht
Über den Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag besteht unter anderem Versicherungsschutz für das persönliche gesetzliche Haftpflichtrisiko aus der dienstlichen Tätigkeit Ehrenamtlicher. Einzelheiten zur Vertragsgestaltung können der Pos. II.9. des Versicherungsmerkheftes entnommen werden.

Vermögensschaden
Über den Vermögensschaden-Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag ist auch die Tätigkeit der Ehrenamtlichen versichert.

Unfall
Über den Unfall-Sammelversicherungsvertrag bei der Provinzial besteht Versicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Personen während der Zeit ihrer dienstlichen Verrichtung.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die verunfallte Person Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu erhalten hat. Sofern die verunfallte Person Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu erhalten hat, wird aus dem Unfall-Sammel-versicherungsvertrag nur eine Todes- oder Invaliditätsleistung erbracht.

Dienstreise-Fahrzeug
Im Bereich der Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung besteht ein Sammelversicherungsvertrag bei der Allianz.
Versicherungsschutz besteht u. a. für die privateigenen Personenkraftwagen die von ehrenamtlich Tätigen im dienstlichen Interesse (unter Berücksichtigung der Dienstreisebestimmungen des Bistums Münster) eingesetzt werden.
Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell geliehene Fahrzeuge.

Ihr Ansprechpartner

Udo Artmann

Fon 0251 495-6058
artmann(at)bistum-muenster.de